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   VGH Bayern, 23.03.2015 - 10 C 15.165   

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https://dejure.org/2015,7844
VGH Bayern, 23.03.2015 - 10 C 15.165 (https://dejure.org/2015,7844)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.03.2015 - 10 C 15.165 (https://dejure.org/2015,7844)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. März 2015 - 10 C 15.165 (https://dejure.org/2015,7844)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsrecht eines Betroffenen über seine bei der Polizei gespeicherten polizeilichen Daten

  • rewis.io

    Auskunftsanspruch, Vorlage, Datenschutzbeauftragter

  • ra.de
  • rewis.io

    Erteilung einer Auskunft über gespeicherte personenbezogene polizeiliche Daten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsrecht eines Betroffenen über seine bei der Polizei gespeicherten polizeilichen Daten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 27.03.2015 - 10 ZB 15.380

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2015 - 10 C 15.165
    Dieses Urteil ist noch nicht unanfechtbar, weil der Kläger innerhalb der Frist für den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das ihm am 20. Januar 2015 zugestellte Urteil einen Prozesskostenhilfeantrag für eine noch zu beantragende Zulassung der Berufung gestellt hat (10 ZB 15.380).
  • VGH Bayern, 05.12.2014 - 10 C 13.1035

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; subsidiärer Schutzstatus; Erlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2015 - 10 C 15.165
    Die Bewilligungsreife setzt voraus, dass der Prozesskostenhilfeantrag des Klägers vollständig und einschließlich der nach § 166 VwGO i.V. mit § 117 Abs. 2 Satz 1 und § 117 Abs. 4 ZPO a.F. einzureichenden Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die Erwiderung des Beklagten bei Gericht vorliegen (BayVGH, B.v. 22.11.2013 - 10 C 13.880 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 5.12.2014 - 10 C 13.1035 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 C 14.1930

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2015 - 10 C 15.165
    Maßgeblich für die der Prozesskostenhilfeentscheidung zugrunde zu legende Sach- und Rechtslage ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (BayVGH, B.v. 14.10.2013 - 10 C 13.1262 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 7.1.2015 - 10 C 14.895 - Rn. 11; B.v. 3.2.2015 - 10 C 14.1930 - juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 07.01.2015 - 10 C 14.895

    Prozesskostenhilfe; übereinstimmende Erledigungserklärung; rechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2015 - 10 C 15.165
    Maßgeblich für die der Prozesskostenhilfeentscheidung zugrunde zu legende Sach- und Rechtslage ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (BayVGH, B.v. 14.10.2013 - 10 C 13.1262 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 7.1.2015 - 10 C 14.895 - Rn. 11; B.v. 3.2.2015 - 10 C 14.1930 - juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 14.10.2013 - 10 C 13.1262

    Prozesskostenhilfe; übereinstimmende Erledigungserklärung in der Hauptsache;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2015 - 10 C 15.165
    Maßgeblich für die der Prozesskostenhilfeentscheidung zugrunde zu legende Sach- und Rechtslage ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (BayVGH, B.v. 14.10.2013 - 10 C 13.1262 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 7.1.2015 - 10 C 14.895 - Rn. 11; B.v. 3.2.2015 - 10 C 14.1930 - juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 02.02.2012 - 5 ZB 11.439

    Anspruch auf Akteneinsicht; Akten des für eine Landtagspetition zuständigen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2015 - 10 C 15.165
    Das Akteneinsichtsrecht nach § 100 Abs. 1 VwGO erstreckt sich auf die gerichtseigenen Akten sowie auf die dem Gericht im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit vorgelegten Akten, also nur auf den bei Gericht vorhandenen Aktenbestand (vgl. BVerwG, B.v. 11.3.2004 - 6 B 71.03 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.2.2012 - 5 ZB 11.439 - juris Rn. 5); ein Recht auf Beiziehung weiterer Akten kann daraus jedenfalls nicht hergeleitet werden.
  • VGH Bayern, 22.11.2013 - 10 C 13.880

    Prozesskostenhilfe für das Eilverfahren; Einstellung des Eilverfahrens; Offene

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2015 - 10 C 15.165
    Die Bewilligungsreife setzt voraus, dass der Prozesskostenhilfeantrag des Klägers vollständig und einschließlich der nach § 166 VwGO i.V. mit § 117 Abs. 2 Satz 1 und § 117 Abs. 4 ZPO a.F. einzureichenden Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die Erwiderung des Beklagten bei Gericht vorliegen (BayVGH, B.v. 22.11.2013 - 10 C 13.880 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 5.12.2014 - 10 C 13.1035 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.03.2015 - 10 ZB 15.380

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung

    Insoweit kann auf die Begründung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. März 2015 im Verfahren 10 C 15.165 verwiesen werden.
  • VG Ansbach, 22.09.2021 - AN 14 K 19.01274

    Datenschutzverstoß vor Geltung der DS-GVO, Prüfungsmaßstab einer Eingabe bei der

    Zur Eingabe nach dem vor dem Inkrafttreten der DS-GVO geltenden Recht ging die überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass die Eingabe petitionsähnlich war und die gerichtliche Prüfung sich daher darauf beschränkte, ob die Eingabe entgegengenommen, sachlich und rechtlich geprüft und das Ergebnis mitgeteilt worden war (BayVGH, B.v. 23.3.2015 - 10 C 15.165 - BeckRS 2016, 44250; Döhmann in Simitis, BDSG a.F., 8. Auflage 2014, § 21 Rn. 18; Gola/Schomerus, BDSG, Kommentar, 11. Auflage 2012, § 21 Rn. 6; Körffer in Paal/Pauly, Datenschutz-Grundverordnung, 2. Auflage 2018, Art. 77 Rn. 5; Will, ZD 2020, 97).
  • VG Hannover, 10.10.2023 - 10 A 5223/19

    Beschwerde; Datenschutzverstoß; DS-GVO; Eingabe; Nichtanwendbarkeit der DS-GVO;

    Die überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur hat die Auffassung vertreten, dass die Eingabe gemäß Art. 28 Abs. 4 RL 95/46/EG petitionsähnlich ausgestaltet gewesen ist und die gerichtliche Prüfung sich daher darauf beschränkt hat, ob die Eingabe entgegengenommen, sachlich und rechtlich geprüft und das Ergebnis mitgeteilt worden war (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 22.9.2021 - AN 14 K 19.01274 -, juris Rn. 21 m.V.a. BayVGH, Beschluss vom 23.3.2015 - 10 C 15.165 - BeckRS 2016, 44250; Döhmann in Simitis, BDSG a.F., 8. Auflage 2014, § 21 Rn. 18; Gola/Schomerus, BDSG, Kommentar, 11. Auflage 2012, § 21 Rn. 6; Körffer in Paal/Pauly, Datenschutz-Grundverordnung, 2. Auflage 2018, Art. 77 Rn. 5; Will, ZD 2020, 97; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 23.7.2013 - 11 PA 145/13 -, n.v.).
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